Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
incaming media GmbH, Carl-von-Ossietzky Str. 45, 02826 Görlitz
§ 1 Geltungsbereich Für die Lieferung unserer Waren aus den Bereichen Druckerzeugnisse und Verlagswesen sind ausschließlich die nachstehenden Lieferungs-und Zahlungsbedingungen ab dem 1.November 2019 maßgebend. Etwaig bestehende abweichende Einkaufsbedingungen sind nur noch verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Mündliche Abreden bedürfen der Schriftform.
§ 2 Zahlung Die Zahlung, Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer und Versand ist per PayPal zu überweisen. Sollte Kauf auf Rechnung gesondert vereinbart worden sein, ist die Zahlung innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu leisten.
§ 3 Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug ab 30 Kalendertage nach Rechnungsdatum sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Diskontsatz der Bundesbank, sowie Mahnauslagen von 5,00 € je Mahnung zu zahlen. Nach Ablauf der zweiten Mahnfrist ( 60 Kalendertage ab Rechnungsdatum) wird Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht eingeleitet.
§ 4 Lieferung Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für den Vorsatz der groben Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsunternehmen versichert. Bei Auslieferung frei Haus mit firmeneigenen Fahrzeugen übernehmen wir die Haftung für Transportschäden. Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers - insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle Fälle höherer Gewalt, aber auch Störungen im Bereich der Dienste der Deutschen Telekom, der Ausfall von Kommunikationssystemen und Gateways usw. , berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum.
§ 5 Beanstandungen Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware in jedem Fall zu prüfen. Die Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach der Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, können nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Wochen, nachdem die Ware unseren Betrieb verlassen hat, bei uns eintrifft. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach unserer Wahl, unter Ausschluss anderer Ansprüche, Nachbesserung und /oder Ersatzlieferung leisten und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, oder uns oder einem anderen unserer Erfüllungsgehilfen werden Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder mißlungener Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten(§361 BGB bleibt unberührt). Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung. Mehr-oder Minderlieferungen bis zu 10% der vereinbarten Liefermenge können nicht beanstandet werden.
§ 6 Schlussbestimmungen Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Görlitz. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Auch ein Rechtsnachfolger des Auftraggebers ist an die Verpflichtung aus dem Vertrag gebunden. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen. Vielmehr gilt an der Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck des Vertrages entsprechende oder zumindestens nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen.